Günstige Gastarife in Hamburg

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Gastarif berechnen

Vor wenigen Jahren wurde der deutsche Gasmarkt liberalisiert - seit 2006 sind auch für Privatkunden Wechsel vom regionalen Versorger zu günstigeren Anbietern möglich. In diesem Markt konkurrieren Discount-Anbieter wie eprimo und E wie Einfach mit regionalen Stadtwerken und großen Konzernen wie RWE oder EON. Die Masse an unterschiedlichen Gaspreise und die Tatsache, dass nicht jeder Anbieter in jede Region liefert, lassen das Angebot für Privatkunden nahezu unüberschaubar erscheinen. Abhilfe schafft hier ein Tarifrechner: auf Basis des Jahresverbrauchs und der Angabe des Wohnorts werden die verfügbaren Gastarife mit entsprechenden Kosten ermittelt, berechnet und aufgeführt. Dabei lassen sich neben den Preisen auch die weiteren Bedingungen der Tarife einsehen. Unterschiede bestehen beispielsweise bei Mindestvertragslaufzeiten, Preisgarantien, Zahlungsweisen und Kündigungsfristen. Verknüpfungen zur Anmeldung beim jeweiligen Anbieter ermöglichen einen schnellen und unkomplizierten Wechsel - sogar die Kündigung des Altvertrags wird in der Regel durch den neuen Lieferanten übernommen. Der Vergleich von Tarifen und der Wechsel des Gasanbieters ist dadurch in wenigen Minuten abgeschlossen. Wer den Gasanbieter wechseln möchte, muss sich keine Sorgen machen, zwischenzeitlich nicht heizen zu können: in Deutschland ist eine Basisversorgung durch den regionalen Versorger gesetzlich vorgeschrieben, so dass eine Unterbrechung der Gaslieferung definitiv ausgeschlossen ist. Durch einen Tarifvergleich und den Wechsel des Anbieters lassen sich für einen Aufwand von wenigen Minuten je nach Verbrauch einige Hundert Euro jährlich einsparen. Auch nach einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter lohnt es sich daher, regelmäßig den Tarifrechner aufzurufen und zu prüfen, ob in der Zwischenzeit günstigere oder besser geeignete Tarife auf dem Markt eingeführt worden sind.

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Tipps aus dem Baulexikon

Einheitswert

Für die Bemessung der Grundsteuer wird durch das Finanzamt ein Richtwert für das Grundstück und das Gebäude festgelegt. Hier gelten weiterhin die alten Einheitswerte. Für die Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer hat der Gesetzgeber im Jahressteuergesetz 1997 eine Neuregelung getroffen, nachdem die bisherigen Einheitswerte vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden waren. Die Wertermittlung erfolgt nur noch bei konkretem Bedarf (Erbfall, Schenkung) und richtet sich im Ergebnis danach, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes (vermietetes / selbst genutztes) Grundstück handelt.